Gespeichert von k.toegel am Di, 09/17/2013 - 16:24
Das Oberverwaltungsgericht hat die Klage der Bundesrepublik abgewiesen. E-Zigaretten sind keine Arzneimittel. "Es gibt keine Dosierungsanleitung, die Aromen sollen Spaß machen. Außerdem fehlt eine therapeutische Wirkung." das gleiche trifft auch auf neue psychoaktive Substanzen zu.