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Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Substanzen



Das Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Substanzen ist in Kraft getreten. Es regelt den Umgang mit neuen psychoaktiven Substanzen und legt das Strafmaß fest.
Der Besitz ist auch für Endkonsumenten verboten, allerdings wird er nicht bestraft, aber die Substanzen werden selbstverständlich beschlagnahmt.
Das Gesetzt ist im Downloadbereich bei uns hinterlegt:
https://legal-high-inhaltsstoffe.de/…/npsg_bgbl116s2615_161…