Facebook

Oberverwaltungsricht: E-Zigaretten keine Arzneimittel

Das Oberverwaltungsgericht hat die Klage der Bundesrepublik abgewiesen. E-Zigaretten sind keine Arzneimittel. "Es gibt keine Dosierungsanleitung, die Aromen sollen Spaß machen. Außerdem fehlt eine therapeutische Wirkung." das gleiche trifft auch auf neue psychoaktive Substanzen zu.

http://www.swr.de/landesschau-aktuell/ezigarette/-/id=396/rid=12067906/nid=396/did=12067374/cevirj/