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Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Substanzen



Das Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Substanzen ist in Kraft getreten. Es regelt den Umgang mit neuen psychoaktiven Substanzen und legt das Strafmaß fest.
Der Besitz ist auch für Endkonsumenten verboten, allerdings wird er nicht bestraft, aber die Substanzen werden selbstverständlich beschlagnahmt.
Das Gesetzt ist im Downloadbereich bei uns hinterlegt:
https://legal-high-inhaltsstoffe.de/…/npsg_bgbl116s2615_161…
Es es ist schwierig für Endkonsumenten und Nichtchemiker zu begreifen, ob eine Substanz von diesem Gesetz erfasst werden, daher bieten wir euch die Möglichkeit in unserem Beratungstool nachzufragen und unser Chemiker wird euch seine Auffassung mitteilen.
Unser Beratungstool findet ihr hier:
https://legal-high-inhaltsstoffe.de/…/k…/onlineberatung.html
Beachtet bitte, dass solltet ihr mit Substanzen, die von diesem Gesetz erfasst wurden, erwischt werden, so kann das selbstverständlich auch weitere Untersuchungen, wie Hausdurchsuchungen nach sich ziehen und auch Auswirkung für euren Führerschein haben.