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neues psychoaktives Substanzen gesetz

Heute wird das Bundeskabinett über das "Neue psychoaktive Substanzen Gesetz entscheiden. Das Gesetz, soll die Gesetzeslücke bei den Legal Highs schließen. Das Gesetz muss danach noch den Bundesrat passieren, wird also heute nicht rechtskräftig. Klar verstehen wir, das die derzeitige Situation aus Sicht des Gesetzgebers nicht tragbar ist. Die neuen Substanzen stehen in ihrer Gefährlichkeit den etablierten in nicht nach, meistens müssen sie sogar als problematischer eingestuft werden. Dennoch ist dieses Gesetz aus mehreren Punkten gesehen höchst problematisch. 1.) Die Stoffgruppenverbote, die Bestandteil dieses Gesetzes sind, sind derart kompliziert, dass nur ein studierter Chemiker ein Chance hat zu begreifen, ob eine Substanz unter Strafe stellt oder nicht. Die schafft unserer Meinung nach keine Rechtssicherheit, sondern Verunsicherung. Dabei stellt gerade diese in Deutschland bestehende Rechtssicherheit für uns eine hohes Gut dar. 2.) Wird dieses Gesetz wohl kaum den erhofften Effekt bringen. Wenn der Besitz für den Konsumierenden nicht unter Strafe gestellt wird, sondern nur der Verkauf, dann werden die Internetshops wieder ins europäische Ausland abwandern und den deutschen Markt von dort aus bedienen. Die Legal High werden also nicht, wie vom Gesetzgeber gewünscht verschwinden, sondern die Situation, wie zu Zeiten als die Legal High als Arzneimittel bestraft wurden wird wieder hergestellt. 3.) Die durch die Rechtsunsicherheit versuchte Verunsicherung der Konsumierenden entspricht nicht unserer Vorstellung einer auf Wissensvermittlung basierenden Aufklärung. Sinnvolle Präventionsprojekte die mit den Konsumierenden arbeiten tun dies schon lange nicht mehr mit Abschreckung und Verängstigung, weil dies nie zu einem Ziel geführt hat, sondern setzen auf einen selbstbestimmten Konsum in dem das Risikomanagement verbessert wird. Dieses kann nur durch Aufklärung durch Informationsweitergabe und Reflektion der durch den Konsum verbundene Risiken passieren. Wenn diese Aufklärung nur bedingt möglich ist, weil Gesetze diffus und selbst für uns Fachleute nicht verständlich sind, erschweren sie unsere Arbeit. 4.) Durch das Stoffgruppenverbot wird das Karussell der Inhaltsstoffe möglicherweise weiter beschleunigt. Jedes Jahr haben wir im Moment über 100 neue in der EU gefundene Substanzen. Wenn die Hersteller versuchen die Gesetze weiter zu umgehen, wird sich dieses Karussell nur noch schneller drehen. Zu den heutigen Legal Highs liegen schon keine Erkenntnisse mehr über Schädlichkeit und Nebenwirkungen vor. Die Stärke der synthetischen Cannabinoide in den Räuschermischungen steigt ständig, eine Folge dieses Karussells. Es ist nur eine Frage der Zeit bis wir auch hier in Deutschland einen extrem potenten Stoff bekommen, der dann für Todesfälle und Krankenhauseinlieferungen sorgt, wie "Mozarc" dies in Polen machte. Außerdem können wir bei den Konsumenten kaum mehr feststellen welcher Stoff tatsächlich für eventuelle Nebenwirkungen verantwortlich ist. Im Gegensatz zu normalen Cannabiskonsumenten haben Räuchermischungskonsumenten innerhalb ihrer Konsumzeit Unmengen verschiedener Substanzen konsumiert, ohne zu wissen welche. Eine sinnvolle Lösung dieses Problems ist nicht das Neue Gesetz, sondern wäre es das bestehende Betäubungsmittelgesetz zu prüfen und zu überarbeiten. Würde man dort, wie ja von Frau Mortler etliche Male behauptet, die Konsumierenden genau wie im NPSG nicht mehr bestrafen und auch die Fahr Erlaubnis Verordnung soweit verändern, das Menschen ihrer Führerschein nur dann verlieren, wenn der Konsum psychoaktiver Substanzen auch mit der Teilnahme im Strassenverkehr in Zusammenhang steht, so würde für die meisten der Konsumenten der Anreiz wegfallen diese unter Umständen sehr gefährlichen Substanzen zu konsumieren und die tatsächliche Zahl der Konsumierenden würde drastisch fallen. Karsten Tögel-Lins