Facebook

Europäische Gerichtshof entscheidet: Legal Highs keine Arzneimittel

Der Europäische Gerichtshof hat die strittige Auslegung der Bundesrepublik Deutschland, das sogenannte Legal Highs "bedenkliche Arzneimittel" seien außer Kraft gesetzt.

Der Arzneimittelbegriff beinhaltet:

Art. 1 Nr. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel in der durch die Richtlinie 2004/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass davon Stoffe wie die in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden nicht erfasst werden, deren Wirkungen sich auf eine schlichte Beeinflussung der physiologischen Funktionen beschränken, ohne dass sie geeignet wären, der menschlichen Gesundheit unmittelbar oder mittelbar zuträglich zu sein, die nur konsumiert werden, um einen Rauschzustand hervorzurufen, und die dabei gesundheitsschädlich sind.

 

Das bedeutet, dass Legal Highs, die noch nicht vom Betäubungsmittelgesetz erfasst sind, derzeit keinem Verbot in Deutschland unterliegen und somit auch der Verkauf nicht strafbar wäre, zumindest fällt uns dazu kein Gesetz ein.

 

Ob diese Neuerung dauerhaft aber eher Fluch oder Segen sein wird, wird sich vor Allem zeigen, wie die Bundesregierung diese Gesetzeslücke zu schließen versucht, eine Stoffgruppenregelung, wie sie immer wieder angesprochen wird, schein aus unserer Sicht eher kontraproduktiv zu sein und schafft Rechtsunsicherheit bei allen Beteiligten und wird noch unbekanntere Stoffe auf den Markt bringen.

 

Wir sind sehr gespannt, wie sich diese Entscheidung in der nächsten Zeit auswirken wird.

 

LG

Legal High Team

 

 

Urteil im Wortlaut

Pressemitteilung