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Ergebniss der Sitzung des Sachverständigenausschuss vom 5.5.2014

Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG

Ort:Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn

Am 05.05.2014 fand im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die 42. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG statt.

Hinweis:
Der Ausschuss unabhängiger Sachverständiger nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes berät die Bundesregierung und gibt hierzu fachliche Empfehlungen ab. Mit diesen Ausschussempfehlungen wird den - in jedem Einzelfall erforderlichen - Entscheidungen der Bundesregierung nicht vorgegriffen. Änderungen der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes erfolgen durch Rechtsverordnungen der Bundesregierung, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen.

42. Sitzung des Sachverständigenausschusses
nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG)
am 05. Mai 2014 um 13.00 Uhr im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM, Bonn)


Der Sachverständigenausschuss hat der Bundesregierung empfohlen, folgende Änderungen bzw. Ergänzungen in den Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) vorzunehmen:

Aufnahme folgender synthetischer Cannabinoide in die Anlage II zu § 1 Abs. 1 BtMG:

AB-FUBINACA
AB-PINACA
APICA (SDB-001, 2NE1)
BB-22 (QUCHIC)
FUB-PB-22
FDU-PB-22
THJ-2201 (AM-2201 Indazol-Analogon)

Aufnahme folgender Phenylethylamine / Cathinon-Derivate in die Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG:

4-Ethylmethcathinon (4-EMC)
4-Methylbuphedron (4-MeMABP)
25B-NBOMe
25C-NBOMe

Aufnahme des folgenden Stoffes in die Anlage II zu § 1 Abs.1 BtMG:

Desoxypipradrol (2-DPMP)

Für die nachfolgend genannten Stoffe wird die Aufnahme in die Anlagen I bis III zu § 1 Abs.1 BtMG von den Sachverständigen derzeit nicht empfohlen. Sie sollen aber bezüglich ihres Auftretens weiter beobachtet und ggf. erneut im Ausschuss beraten werden.

5-APDB
6-APDB
5-EAPB
5-MAPB
6-MAPB
5-Meo-DALT
5-Meo-MIPT

Auskünfte zum Sachverständigenausschuss werden von der Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gegeben:

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
- Bundesopiumstelle -
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn